Schritt-für-Schritt-Kostenrechner
Bitte wählen Sie zunächst den Pflegegrad aus
Waschen, Duschen, Baden und sonstige Körperhygiene
Die Komplexgebühr kann abgerechnet werden, soweit mind. 4 Leistungsinhalte unter Berücksichtigung des Hinweises werbracht werden. Bei Erbringung von weniger als 4 Leistungshinhalten können je Leistung 50 Punkte, für das Teilwaschen 100 Punkte abgerechnet werden.
Dieser LK ist nicht abrechenbar, wenn beim Toilettengang lediglich die Hose herunter- bzw. hochgezogen wird.
Dieser LK ist nicht mit dem LK 110 "Ganzkörperwäsche als alleinige Leistung" kombinierbar.
Die Komplexgebühr kann abgerechnet werden, soweit mind. 4 Leistungsinhalte unter Berücksichtigung des Hinweises werbracht werden. Bei Erbringung von weniger als 4 Leistungshinhalten können je Leistung 50 Punkte, für das Teilwaschen 100 Punkte abgerechnet werden.
keine medizinische und kosmetische Nagelbehandlung
Nicht abrechenbar, wenn beim gleichen Hausbesuch Leistungen aus Leistumgskomplex 100 - 107 erbracht werden.
Keine Teilwäsche, keine Hautpflege, kein Wechsel der Kleidung, keine Reinigung der Umgebung
Wechseln einer Stomaplatte, soweit die Voraussetzungen für die Kostenübernahme gem. HKP- RL- Nr. 28 über die häusliche Krankenpflege nicht erfüllt sind.
Essen und Trinken
Das Richten von kalten Mahlzeiten und das Erwärmen von fertigen Gerichten ist nicht abrechenbar. Dieser Leistungskomplex ist beim gleichen Hausbesuch nicht abrechenbar, wenn LK 124 erbracht wird.
Dieser Leistungskomplex ist nicht abrechenbar, wenn beim gleichen Hausbesuch LK 123 erbracht wird.
Mobilität
- 1. Hilfe beim Aufsuchen oder Verlassen des Bettes; Hilfe beim An- / Ablegen von Körperersatzstücken (50 Punkte)
- 2. Hilfe beim An- oder Auskleiden (50 Punkte)
- 3. Teilwaschen (100 Punkte)
Zusammenfassung der Leistungen 101 bis 107; komplette Punktzahl abrechenbar, sobald 4 Komponenten des Leistungskomplexes erbracht werden.
Nicht beim gleichen Hausbesuch mit LK 117 kombinierbar.
Keine Spaziergänge etc. Nicht beim gleichen Hausbesuch mit LK 116 kombinierbar.
Hauswirtschaft
Dieser Lesitungskomplex ist nicht abrechenbar, wenn im Haushalt des Pflegebedüftigen eine Zentralheizung vorhanden ist.
Dieser Leistungskomplex ist höchstens einmal täglich abrechenbar.
Keine Grundreinigung, keine Reinigung von Räumen die nicht von der pflegebedürftigen Person benutzt werden. Keine Reinigung: -des ganzen, auch von der Familie genutzten Wohnraums -von Kellern -Dachböden -Garagen ect.
Dieser Leistungskomplex ist höchstens einmal, bei absoluter Stuhl-/Harninkontinenz zweimal je Woche abrechenbar. Wenn die Wäsche von einer Wäscherei schrankfertig geliefert wird, können für die restlichen Arbeiten nur noch 50 Punkte abgerechnet werden (dann LK 127)
Dieser Leistungskomplex ist höchstens zweimal je Woche abrechenbar; wenn wegen "Essen auf Räder" die Besorgung von Lebensmiteln entfällt, kann dieser Leistungskomplex nur einmal je Woche abgerechnet werden. Im Einzelfall kann öfters eingekauft werden.
Pflegekosten
Hinweis: Für die An- und Abfahrten berechnen wir eine zusätzliche Pauschale von 5,54€ pro Anfahrt. Beachten Sie bitte, dass diese bei mehreren Besuchen pro Tag auch mehrfach abgerechnet werden.