Schritt-für-Schritt-Kostenrechner

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kein Pflegegrad
Pflegegrad 1
Pflegegrad 2
Pflegegrad 3
Pflegegrad 4
Pflegegrad 5

Waschen, Duschen, Baden und sonstige Körperhygiene

100. Morgen-/Abendtoilette
Hint

Die Komplexgebühr kann abgerechnet werden, soweit mind. 4 Leistungsinhalte unter Berücksichtigung des Hinweises werbracht werden. Bei Erbringung von weniger als 4 Leistungshinhalten können je Leistung 50 Punkte, für das Teilwaschen 100 Punkte abgerechnet werden.

101. Hilfe beim Aufsuchen oder Verlassen des Bettes/Hilfe beim An-/Ablegen von Körperersatzstücke
102. Hilfe beim An- und/oder Auskleiden
Hint

Dieser LK ist nicht abrechenbar, wenn beim Toilettengang lediglich die Hose herunter- bzw. hochgezogen wird.

103. Teilwaschen
Hint

Dieser LK ist nicht mit dem LK 110 "Ganzkörperwäsche als alleinige Leistung" kombinierbar.

105. Rasieren
106. Kämmen
Hint

Die Komplexgebühr kann abgerechnet werden, soweit mind. 4 Leistungsinhalte unter Berücksichtigung des Hinweises werbracht werden. Bei Erbringung von weniger als 4 Leistungshinhalten können je Leistung 50 Punkte, für das Teilwaschen 100 Punkte abgerechnet werden.

107. Hautpflege
108. Haar- und/oder Nagelpflege
Hint

keine medizinische und kosmetische Nagelbehandlung

109. Zuschlag bei Ganzkörperwäsche zur Teilwäsche 103 oder ggf. zu 100
110. Ganzkörperwäsche als alleinige Leistung
Hint

Nicht abrechenbar, wenn beim gleichen Hausbesuch Leistungen aus Leistumgskomplex 100 - 107 erbracht werden.

114. Ausscheidungen
Hint

Keine Teilwäsche, keine Hautpflege, kein Wechsel der Kleidung, keine Reinigung der Umgebung

115. Stomaversorgung
Hint

Wechseln einer Stomaplatte, soweit die Voraussetzungen für die Kostenübernahme gem. HKP- RL- Nr. 28 über die häusliche Krankenpflege nicht erfüllt sind.

Essen und Trinken

112. Hilfe bei der Nahrungsaufnahme
113. Verabreichung von Sondennahrung
123. Zubereitung einer warmen Mahlzeit in der Häuslichkeit des Pflegebedürftigen
Hint

Das Richten von kalten Mahlzeiten und das Erwärmen von fertigen Gerichten ist nicht abrechenbar. Dieser Leistungskomplex ist beim gleichen Hausbesuch nicht abrechenbar, wenn LK 124 erbracht wird.

124. Zubereitung einer sonstigen Mahlzeit in der Häuslichkeit des Pflegebedürftigen
Hint

Dieser Leistungskomplex ist nicht abrechenbar, wenn beim gleichen Hausbesuch LK 123 erbracht wird.

Mobilität

111. Lagern/Mobilisierung
Hint
  1. 1. Hilfe beim Aufsuchen oder Verlassen des Bettes; Hilfe beim An- / Ablegen von Körperersatzstücken (50 Punkte)
  2. 2. Hilfe beim An- oder Auskleiden (50 Punkte)
  3. 3. Teilwaschen (100 Punkte)

Zusammenfassung der Leistungen 101 bis 107; komplette Punktzahl abrechenbar, sobald 4 Komponenten des Leistungskomplexes erbracht werden.

116. Hilfestellung beim Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung
Hint

Nicht beim gleichen Hausbesuch mit LK 117 kombinierbar.

117. Begleitung bei Aktivitäten
Hint

Keine Spaziergänge etc. Nicht beim gleichen Hausbesuch mit LK 116 kombinierbar.

Hauswirtschaft

118. Beheizen der Wohnung
Hint

Dieser Lesitungskomplex ist nicht abrechenbar, wenn im Haushalt des Pflegebedüftigen eine Zentralheizung vorhanden ist.

119. Kleine hauswirtschaftliche Versorgung
Hint

Dieser Leistungskomplex ist höchstens einmal täglich abrechenbar.

120. Große hauswirtschaftliche Versorgung (pro Stunde)
Hint

Keine Grundreinigung, keine Reinigung von Räumen die nicht von der pflegebedürftigen Person benutzt werden. Keine Reinigung: -des ganzen, auch von der Familie genutzten Wohnraums -von Kellern -Dachböden -Garagen ect.

121. Waschen der Wäsche und Kleidung
Hint

Dieser Leistungskomplex ist höchstens einmal, bei absoluter Stuhl-/Harninkontinenz zweimal je Woche abrechenbar. Wenn die Wäsche von einer Wäscherei schrankfertig geliefert wird, können für die restlichen Arbeiten nur noch 50 Punkte abgerechnet werden (dann LK 127)

122. Einkaufen
Hint

Dieser Leistungskomplex ist höchstens zweimal je Woche abrechenbar; wenn wegen "Essen auf Räder" die Besorgung von Lebensmiteln entfällt, kann dieser Leistungskomplex nur einmal je Woche abgerechnet werden. Im Einzelfall kann öfters eingekauft werden.

Pflegekosten

Hinweis: Für die An- und Abfahrten berechnen wir eine zusätzliche Pauschale von 5,54€ pro Anfahrt. Beachten Sie bitte, dass diese bei mehreren Besuchen pro Tag auch mehrfach abgerechnet werden.

Gesamtsumme
765,90 €
Erstattungssatz
Differenz
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